Die Zollbestimmungen für Spanien sehen für persönliche Verbrauchsgüter praktisch keine Beschränkungen vor. Reisegepäck und Lebensmittel zum privaten Verbrauch dürfen unbegrenzt ein- uns ausgeführt werden. Für Genussmittel gelten folgende - sehr großzügige - Obergrenzen:
Wer diese Grenzen überschreitet begibt sich in der Verdacht, die mitgeführten Waren nicht selbst verbrauchen, sondern mit ihnen verbotenerweise Handel treiben zu wollen.
Achtung: Diese Regeln gelten für das spanische Festland und die Balearen, aber nicht für die Kanarischen Inseln. Die Kanaren sind kein Teil der europäischen Zollunion. Bei der Ausfuhr nach Deutschland sind daher folgende strenge Obergrenzen zu beachten:
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