Die Zollbestimmungen für Spanien sehen für persönliche Verbrauchsgüter praktisch keine Beschränkungen vor. Reisegepäck und Lebensmittel zum privaten Verbrauch dürfen unbegrenzt ein- uns ausgeführt werden. Für Genussmittel gelten folgende – sehr großzügige – Obergrenzen:
- 800 Zigaretten
- 400 Zigarillos
- 200 Zigarren
- 1 Kilo Rauchtabak
- 10 Liter Spirituosen (22 Prozent Alkoholgehalt)
- 10 Liter Alkopops und ähnliche Süßgetränke
- 20 Liter „Zwischenerzeugnisse“ wie beispielsweise Sherry
- 60 Liter Schaumwein
- 110 Liter Bier
- Keine zollrechtliche Limitierung für Wein
Wer diese Grenzen überschreitet begibt sich in der Verdacht, die mitgeführten Waren nicht selbst verbrauchen, sondern mit ihnen verbotenerweise Handel treiben zu wollen.
Achtung: Diese Regeln gelten für das spanische Festland und die Balearen, aber nicht für die Kanarischen Inseln. Die Kanaren sind kein Teil der europäischen Zollunion. Bei der Ausfuhr nach Deutschland sind daher folgende strenge Obergrenzen zu beachten (gültig für Personen ab 17 Jahren):
- 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 Gramm Tabak
- 1 Liter Spirituosen mit über 22 Prozent Alkohol oder 2 Liter Spirituosen mit bis zu 22 Prozent Alkohol oder 4 Liter Wein
- Andere Waren im Gesamtwert von 430 Euro