Die Zollbestimmungen für Spanien sehen für persönliche Verbrauchsgüter praktisch keine Beschränkungen vor. Reisegepäck und Lebensmittel zum privaten Verbrauch dürfen unbegrenzt ein- uns ausgeführt werden. Für Genussmittel gelten folgende – sehr großzügige – Obergrenzen:
- 800 Zigaretten
- 400 Zigarillos
- 200 Zigarren
- 1 Kilogramm Rauchtabak
- 10 Liter Spirituosen mit über 22 Prozent Alkohol
- 20 Liter alkoholische Getränke mit bis zu 22 Prozent Alkohol
- 90 Liter Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein)
- 110 Liter Bier
Wer diese Grenzen überschreitet begibt sich in der Verdacht, die mitgeführten Waren nicht selbst verbrauchen, sondern mit ihnen verbotenerweise Handel treiben zu wollen.

Duty Free am Flughafen Palma de Mallorca – eigenes Foto
Achtung: Diese Regeln gelten für das spanische Festland und die Balearen, aber nicht für die Kanarischen Inseln. Die Kanaren sind kein Teil der europäischen Zollunion. Bei der Ausfuhr nach Deutschland sind daher folgende strenge Obergrenzen zu beachten:
- 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 Gramm Tabak
- 1 Liter Spirituosen mit über 22 Prozent Alkohol oder 2 Liter Spirituosen mit bis zu 22 Prozent Alkohol
- 50g Parfüm
- 250 cl Toilettenwasser
- Geschenkartikel im Wert von 60 Euro