Verkehrsregeln in Spanien

Auch wenn es auf den ersten Blick nicht so scheinen will: Verkehrsverstöße werden in Spanien mit hohen Geldstrafen geahndet. Daher ist es unklug, sich der Fahrweise vieler Spanier, die beispielsweise rote Ampeln missachten, anzupassen.

Spanisches Parkverbotsschild

Parkverbotsschild – eigenes Foto

Im Großen und Ganze gelten in Spanien dieselben Verkehrsregeln wie in Deutschland. So gilt „rechts vor links“ ebenso wie ein totales Handyverbot am Steuer. Es gibt aber wichtige Abweichungen zu den deutschen Vorschriften:

  • Wer sein Auto wegen einer Panne oder eines Unfalls auf Landstraßen oder Autobahnen verlässt, muss eine Warnweste nach der Euronorm EN 471 tragen.
  • Die Alkoholgrenze beträgt 0,5 Promille. Für Fahranfänger, die weniger als zwei Jahre den Führerschein haben, gilt die verschärfte Grenze von 0,3 Promille.
  • Ragt eine Ladung nach hinten über das Auto hinaus, muss es mit einer rot-weißen, 50 mal 50 Zentimeter großen Warntafel gekennzeichnet sein. Das gilt z.B. für Surfbretter, Skier und Fahrräder.
  • Gelbe Zick-Zack-Linien oder durchgezogene Linien am Straßenrand bedeuten Parkverbot, blaue Linien eine Parkzeitbegrenzung.
  • 100 Meter vor Kuppen, oder wenn eine Straße nicht auf 200 Meter Länge zu überblicken ist, darf nicht überholt werden.
  • Für PKW und Motorräder gelten die Höchstgeschwindigkeiten 50 km/h innerorts, 90 km/h außerorts, 100 km/h auf Schnellstraßen und 120 km/h auf Autobahnen.