Laut Verfassung vom 27.12.1978 ist Spanien eine parlamentarische Demokratie. Das Staatsoberhaupt ist der König. Der König ist der Oberbefehlshaber der Streitkräfte und hat darüber hinaus nur repräsentative Funktionen.
Das Parlament heißt auf Spanisch Cortes Generales und besteht aus zwei Kammern: Das Abgeordnetenhaus setzt sich aus 300 bis 400 Mitglieder zusammen, die alle vier Jahr vom Volk gewählt werden. Der Senat wird von den Regionen Spaniens, den so genannten Autonomen Gemeinschaften, gewählt. Er hat ein Vetorecht gegen bestimmte Gesetze, die die Regierung verabschieden will.
Die 17 Autonomen Gemeinschaften gliedern sich in der Regel in mehrere Provinzen, besitzen ein eigenes Parlament und verfügen über ein gewisses Maß an Selbstverwaltung.