Einreisebestimmungen nach Spanien

Die Einreisebestimmungen nach Spanien sind recht locker. Gemäß dem Schengener Abkommen gibt es für Deutsche keine Grenzkontrollen. Erwachsene benötigen zur Einreise einen Personalausweis oder einen Reisepass. Diese Dokumente dürfen sogar maximal ein Jahr lang abgelaufen sein. Diese kulante Regelung gilt allerdings nicht für Einreisen mit dem Flugzeug und nicht für vorläufige Personalausweise.

Mit gültigen Dokumenten ist ein Spanien-Aufenthalt von bis zu drei Monaten zulässig. Seit die früher üblichen Kinderreisepässe abgeschafft wurden, brauchen auch Kinder (von Geburt an) einen Personalausweis oder Reisepass. Da sich gerade das Aussehen kleiner Kinder schnell ändert, muss das Foto, und mit ihm der Ausweis, entsprechend aktualisiert werden. Weitere Reise- und Sicherheitshinweise zu Spanien bietet das Auswärtige Amt.

Dokumente für Autofahrer

Deutsche Autofahrer brauchen in Spanien natürlich Führerschein und Fahrzeugschein. Eine „Grüne Versicherungskarte“, die mittlerweile „Internationale Versicherungskarte“ heißt, ist zwar keine Pflicht, wird aber empfohlen, da sie die Schadensabwicklung im Land erleichtert.