Ärztliche Versorgung in Spanien

Dank eines internationalen Sozialversicherungsabkommens können sich deutsche Urlauber in Spanien kostenfrei behandeln lassen. Das gilt für Ärzte ebenso wie für Krankenhäuser. Die Abrechnung erfolgt am besten über die „Europäische Krankenversicherungskarte“ (die auf der Rückseite der üblichen Gesundheitskarte dargestellt ist) oder eine Ersatzbescheinigung, die die heimische Krankenkasse ausstellt. Die früher üblichen Auslandskrankenscheine sind nicht mehr notwendig.

Probleme können dann entstehen, wenn ein spanischer Arzt den Urlauber nur gegen Privatrechnung behandelt. Die deutsche Krankenkasse übernimmt die Kosten allerdings nur bis zu dem in Deutschland üblichen Vergleichshonorar. Die Mehrkosten muss der Urlauber aus eigener Tasche zahlen. Das gleiche gilt für einen Krankenrücktransport aus Spanien, der nicht durch die Versicherung abgedeckt ist.

Gesundheitskarte

Die deutsche Gesundheitskarte beinhaltet eine Europäische Krankenversicherungskarte und gilt so auch in Spanien – eigenes Foto

Allerdings ist Krankenrücktransport häufig Bestandteil der ohnehin bestehenden Autoversicherung. Darüber hinaus kann man für die Urlaubsdauer eine private Reiseversicherung abschließen, die alle eventuellen Zusatzkosten deckt.

Gute Versorgung

Generell ist die ärztliche Versorgung in Spanien sehr gut, ganz besonders in Städten und touristischen Reisegebieten. Bei akuten Situationen hilft auch die Notfallstation (urgencia) des örtlichen Krankenhauses. In vielen Ferienregionen, zum Beispiel auf den Balearen und Kanaren, gibt es sogar deutschsprachige Ärzte.

Arztpraxis auf Mallorca

Arztpraxis in Spanien – eigenes Foto

Der spanische Arzt heißt „Médico“, der Zahnarzt ist ein „Dentista“. Sehr oft tragen die Praxen auch Bezeichnungen wie „Clinica Dental“ (Zahnklinik) oder ähnlich.